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Rauchmelder retten Leben.


Rauchmelder retten Leben.

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Täglich verunglücken in Deutschland durchschnittlich zwei Menschen tödlich durch ein Feuer, meistens in den eigenen vier Wänden. Die Mehrheit davon stirbt an einer Rauchvergiftung und zwei Drittel aller Brandopfer wurden nachts im Schlaf überrascht. Denn Rauch ist schneller als Feuer – und lautloser. Daher können Rauchmelder eine gewisse Sicherheit geben.

Die Feuerwehr empfiehlt die Installation von Rauchmeldern in den eigenen vier Wänden. Die Rauchmelder sind vorzugsweise vor den Schlafräumen, in den Fluren, Treppenräumen und Kinderzimmern zu installieren.

In größeren Häusern ist es sinnvoll, die Rauchmelder miteinander zu vernetzen, so dass ein Keller- oder Dachbodenbrand auch von den in der Wohnung installierten Geräten gemeldet wird.

Worauf Sie beim Kauf eines Rauchmelders achten sollten:

  • Verwenden Sie ausschließlich foto-optische Rauchmelder.

  • Nur geprüfte Geräte, die das Prüfzeichen VDS oder GS (CE-Zeichen) aufweisen, garantieren einen wirksamen Schutz.

  • Empfehlenswert sind batteriebetriebene Rauchmelder – sie bleiben auch bei einem Ausfall der Stromversorgung funktionsfähig. Eine entladene Batterie wird akustisch angezeigt.

  • Die Geräte sollten über einen Testknopf verfügen.

  • Die Geräte sollten die Möglichkeit einer Vernetzung bieten.

Die Rauchmelder sind in Warenhäusern, Baumärkten, über den Versandhandel und natürlich im Fachhandel, z.B. für Brandschutz und Sicherheitstechnik, zu beziehen.  

 
Osterfeuer müssen angemeldet werden

Osterfeuer müssen angemeldet werden

Anlässlich der bevorstehenden Osterfeiertage bittet die Gemeindeverwaltung Nottuln noch einmal um die Einhaltung einiger Regeln im Zusammenhang mit den traditionell stattfindenden Osterfeuern. Insbesondere an die Kleintiere, die sich möglicherweise bereits in den aufgeschichteten Haufen befinden, sollte unbedingt gedacht werden. Daher sind Aufschichtungen für Osterfeuer, die bereits schon längere Zeit am vorgesehenen Abbrennort lagern, umzuarbeiten beziehungsweise umzulagern, informiert die Gemeinde Nottuln in einer Pressemitteilung.
Außerdem ist auf die Sicherheitsabstände zu bewohnten und unbewohnten Gebäuden zu achten. Grundsätzlich sind Osterfeuer innerhalb der Wohngebiete nicht zulässig. Nicht nur, dass die Brandgefahr sehr hoch ist, darüber hinaus werden Nachbarn durch Flugasche belästigt. Der Mindestabstand zum bewohnten Gebiet beträgt 200 Meter, im Außenbereich zu Gebäuden mindestens 100 Meter, betont die Gemeinde.
Ebenso dürfen Feuer nicht unbeaufsichtigt bleiben. Das trifft auch für die Zeit zu, wenn der überwiegende Teil abgebrannt und nur noch Glut vorhanden ist. Natürlich kann eine Beendigung durch Ablöschen oder Erdbedeckung erfolgen. Verantwortliche Aufsichtspersonen müssen volljährig sein.
Abschließend weist die Gemeinde auf die Beschickung der Osterfeuer hin. Brandbeschleuniger wie Öle, Benzine und Reifen dürfen nicht verwendet werden. Außerdem ist ansonsten nur das Verbrennen von Schlagabraum gestattet. Durch ein Osterfeuer dürfen zum Beispiel nicht die Überreste von Renovierungsarbeiten, wie Holztüren, Dielen und Tapetenreste, kostengünstig entsorgt werden. Hierfür stehen auf dem Gelände des Recyclinghofes, Otto-Hahn-Straße 19a, geeignete Abfallbehälter bereit.
Soweit Bürger weitere Informationen rund um die Ausgestaltung eines Osterfeuers benötigen, stehen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Gemeindeverwaltung Nottuln gerne zur Verfügung (Hans-Jörg Teubner, 02502/942-323). Auch ist dort bis heute (Donnerstag), 16 Uhr, jedes Osterfeuer anzumelden, damit es nicht zu unnötigen Einsätzen der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr kommt.

04. April 2007 | Quelle: WN

 
Besichtigung der Übungshalle am IDF NRW

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Am Samstag den 6 März 2010 besuchten wir die Übungshalle am IDF NRW in Münster Handorf.

 
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Dienstplan und Termine

Einsatzübung / Einsatzgrundsätze Wasserförderung
September 6, 2010 (19:30)
(Dienstabend) FwDV 1 Grundtätigkeiten Lösch- und Hilfeleistungseinsatz,BI U.Henke,HBM A.Lau

Jaherhauptübung in Nottuln
September 11, 2010 (15:30)
(Sonderdienste) Übungsbeginn um 16:00 Uhr in Nottuln, Wehrführung

Einsatzübung/ Einsatzgrundsätze
September 20, 2010 (19:30)
(Dienstabend) FwDV 1 Grundtätigkeiten Lösch und Hilfeleistungseinsatz,FwDV 3 Einheiten im lösch- und Hilfeleistungseinsatz,BI A.Glombitza

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